Erbschaftsurkunde: Wie lässt man sie im spanischen Grundbuch eintragen?

Der Europäische Erbschein ist ein äußerst nützliches Rechtsinstrument zur Regelung grenzüberschreitender Erbfälle. Sein Hauptvorteil liegt darin, dass er als formeller und eigenständiger Erbtitel in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit besitzt. Dank dieses Dokuments entfällt die Notwendigkeit, den Erbtitel in seiner traditionellen Form – sei es ein Testament, ein Erbvertrag oder eine Erburkunde – vorzulegen. Erklärung der Erben.

Darüber hinaus vereinfacht dieses Instrument die vorbereitenden Formalitäten erheblich. So entlastet es beispielsweise die Erben von der Pflicht, die Sterbeurkunde des Verstorbenen vorzulegen. Die Überprüfung dieser Dokumente obliegt direkt der amtlichen oder europäischen Behörde, die den Erbschein ausstellt und somit die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben bei der Ausstellung des Dokuments übernimmt.

Aus Gründen der präventiven Rechtssicherheit ist jedoch ein grundlegender Hinweis erforderlich: Der Europäische Erbschein allein ist kein Dokument, das in Spanien registriert werden kann. Zwar ist er laut europäischen Verordnungen ein gültiger Titel für den Zugang zu öffentlichen Registern, die rechtlichen Voraussetzungen für die Eintragung sind jedoch ausdrücklich ausgenommen. Diese unterliegen weiterhin dem Recht des Staates, in dem sich die Immobilie befindet.

Im strengen spanischen Hypothekensystem genügt es für die Eintragung nicht, nachzuweisen, wer die Erben sind und in welchem ​​Verhältnis sie zum Eigentum berechtigt sind. ErbeEs ist zwingend erforderlich, die strengen Vorgaben von Artikel 9 des Hypothekengesetzes sowie die übrigen einschlägigen spanischen Rechtsvorschriften einzuhalten. Das standardisierte europäische Zertifikatsmuster enthält nicht die von unserem Rechtssystem für Immobilienübertragungen geforderten inhaltlichen Angaben und ergänzenden Erklärungen.

Beispiele für diese Mängel sind in der täglichen Praxis sehr deutlich. Das europäische Zertifikat enthält weder eine detaillierte schriftliche Beschreibung der Objekte noch die Daten aus der beschreibenden und grafischen Katasterbescheinigung. Es fehlen auch nach unserem Recht vorgeschriebene Angaben, wie die Erklärung zum Mietverhältnis der Wohnung im Hinblick auf Vorkaufs- und Rückkaufsrechte, die Erklärung über das Fehlen potenziell umweltbelastender, den Boden beeinträchtigender Tätigkeiten und der Zahlungsnachweis für die Grundsteuer oder Nachweis über die Einreichung und Zahlung der Erbschaftssteuer.

Das Zertifikat dient zwar formal einwandfrei als Nachweis der Erbenrechte, ist aber als materieller Eigentumstitel für die Eintragung im Grundbuch unvollständig. Die angemessene rechtliche Lösung, um den Grundsätzen der Spezifität und der Erbfolge gerecht zu werden, ist die Erstellung einer notariell beglaubigten Urkunde über Inventarisierung, Bewertung und Feststellung des Erbfalls. Diese Urkunde integriert das Europäische Erbscheinszertifikat als erbrechtlichen Eigentumsnachweis und verbindet somit die europäische Legitimation mit dem Rechtsgeschäft der Übertragung. Dadurch erhält der Erwerb den nach spanischem Immobilienrecht erforderlichen formalen und materiellen Rahmen.